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XVI.1. Die Völker und Staaten treten in wirtschaftliche, politische, militärische und andere Beziehungen miteinander. Infolgedessen kommt es zur Gründung oder zum Untergang von Staaten, zur Änderung von Grenzen, zu Vereinigung und Zerfall wie auch zum Eingehen oder Aufheben von Bündnissen. Die Heilige Schrift enthält zahlreiche historische Zeugnisse über den Aufbau von internationalen Beziehungen. Eines der ersten Beispiele für einen Vertrag zwischen zwei Stämmen, den zwischen dem Herrn des Landes, Abimelech, und dem Fremden, Abraham, wird im Buch Genesis beschrieben: „Um jene Zeit sagte(.) Abimelech (...) zu Abraham: Gott ist mit dir bei allem, was du unternimmst. Aber nun schwör mir hier bei Gott, daß du weder mich, noch meinen Thronerben, noch meine Nachfahren hintergehen wirst. Das gleiche Wohlwollen, das ich dir erwiesen habe, sollst du mir erweisen und dem Land, in dem du dich als Fremder aufhältst. Abraham erwiderte: Gut, ich will den Eid leisten. (...) so schlössen beide einen Vertrag“ (Gen 21.22-24, 27). Dank verschiedener Verträge wurde die Gefahr von Kriegen und Konfrontationen geringer (Gen 26.26-31, Jes 9.3-27). Gegebenenfalls wurde durch Verhandlungen und die Bekundung guten Willens Blutvergießen abgewendet (1 Sam 25.18-35, 2 Sam 21.15-22). Durch Verträge wurden Kriege beendet (1 Kön 20.26-34). Die Bibel erwähnt militärische Bündnisse (Gen 14.13, Ri 3.12-13; 2 Kön 22.2-29, Jer 37.5-7). Bisweilen wurde militärische Hilfe mit Geld oder anderen materiellen Gütern erkauft (2 Kön 16.7-9; 1 Kön 15.17-20). Das Abkommen zwischen Salomo und Hiram trug den Charakter eines ökonomischen Bündnisses: „Meine Knechte sollen mit deinen Knechten arbeiten. Den Lohn für deine Knechte werde ich dir geben, ganz wie du bestimmst. Du weißt ja selbst, daß wir niemand haben, der so gut Holz fällen kann wie die Leute von Sidon (...). Zwischen Salomo und Hiram herrschte Friede, und sie schlössen miteinander ein Bündnis“ (1 Kön 5.20, 26). In Verhandlungen mittels Boten wurde über Fragen wie die Durchquerung fremden Territoriums durch bewaffnete Männer (Num 20.14-17, 21.21-22) und über territoriale Streitigkeiten entschieden (Ri 11.12-28). Gewisse Verträge konnten auch den Übergang von Hoheitsrechten von einem Volk auf ein anderes regeln (1 Kön 9.10- 12, 1 Kön 20.34). Ebenfalls enthält die Bibel die Beschreibung diplomatischer List, zu der zwecks Abwehr eines übermächtigen Feindes Zuflucht genommen wird (Jes 9.3-27; 2 Sam 15.32-37; 16.16-19; 17.1-16). Zuzeiten wurde der Friede erkauft (2 Kön 12.18) oder für ihn Tribut entrichtet. Zweifelsohne war Krieg, von dem zahlreiche Beispiele in den 96 Büchern des Alten Testaments überliefert sind, eines der Mittel der Streit- und Konfliktentscheidung. Daneben sind in der Heiligen Schrift Beispiele von Verhandlungen enthalten, die die Abwendung eines Krieges kurz vor dessen drohenden Ausbruch anstreben (2 Kön 14.9-10). Die zur Zeit des Alten Testaments bestehende Praxis einvernehmlicher Entscheidungsfindung war auf religiös-moralischen Prinzipien gegründet. So wurde sogar der Vertrag mit Einwohnern von Gibeon, der infolge eines Betrugs von seiten letzterer zustande kam, aufgrund seiner heiligen Formel als gültig anerkannt: „Wir haben ihnen beim Herrn, dem Gott Israels, einen Eid geleistet. Darum können wir ihnen nichts tun“ (Jos 9.19). Die Bibel enthält das Verbot des Bündnisschlusses mit den lasterhaften heidnischen Stämmen (Ex 34.15). Allerdings übertraten die alten Juden gelegentlich dieses Gebot. Ebenso wurde oft gegen die verschiedenen Verträge und Bündnisse verstoßen. Das christliche Ideal des Verhaltens der Völker und Regierungen im Bereich der internationalen Beziehungen ist in der „Goldenen Regel“ enthalten: „Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen!“ (Mt 7.12). Indem sie dieses Prinzip nicht nur im privaten, sondern auch im gesellschaftlichen Leben anwenden, sollen die orthodoxen Christen in Erinnerung behalten, daß „Gott nicht in der Macht, sondern in der Wahrheit“ ist. Darüber hinaus ist es notwendig, wenn die Gerechtigkeit verletzt wurde, deren Wiederherstellung immer wieder durch Einsatz restriktiver und sogar Gewaltmaßnahmen gegenüber anderen Staaten und Völkern durchzusetzen. Erfahrungsgemäß haben Nationen und Staaten angesichts der sündhaften Verdorbenheit der menschlichen Natur praktisch unweigerlich divergierende Interessen, die vornehmlich vom Streben nach Landbesitz, von der Lust an politischer und militärischer Dominanz sowie vom Ziel maximaler Gewinne aus Produktion und Handel diktiert sind. Die aus diesen Zusammenhängen erwachsende Notwendigkeit des Schutzes der Staatsangehörigen erlegt der Bereitschaft der einzelnen Person, ihre eigenen Interessen zugunsten eines fremden Volkes zurücktreten zu lassen, gewisse Einschränkungen auf. Dennoch sind die orthodoxen Christen und ihre Gemeinschaften aufgerufen, sich um die Errichtung solcher internationalen Beziehungen zu bemühen, die dem größtmöglichen Ausmaß an Wohlfahrt und den legitimen Interessen des eigenen Volkes, der angrenzenden Nationen wie auch der gesamten Menschheitsfamilie Genüge tun. Die Beziehungen zwischen den Völkern und den Staaten sollen auf Frieden, gegenseitige Hilfe und Zusammenarbeit gerichtet sein. Der Apostel Paulus befiehlt den Christen: „Soweit es euch möglich ist, haltet mit allen Menschen Frieden“ (Röm 12.18). Der hl. Hierarch Filaret von Moskau sprach in seiner Abschlußrede angelegentlich des Friedensvertrags im Jahr 1856: „Erinnern wir uns an das Gesetz und erfüllen wir den Willen des Göttlichen Friedensfürsten: vergessen wir das Böse, vergeben wir die Kränkungen, seien wir in Frieden selbst mit den ‚Leuten, die den Frieden hassen‘ (Ps 120.6 / Original: 119.6), noch mehr mit jenen, die das Ende der Feindschaft anbieten und die Hand zum Frieden reichen.“ 97 Im Bewußtsein der Unabwendbarkeit internationaler Streitigkeiten und Gegensätze in der gefallenen Welt ruft die Kirche die Machthaber dazu auf, danach zu suchen, jeglichem Konflikt auf dem Wege gegenseitig annehmbarer Lösungen zu begegnen. Sie steht auf Seiten der Opfer von Aggression wie von illegitimer und moralisch ungerechtfertigter Ausübung politischen Drucks von außen. Der Einsatz militärischer Gewalt wird von der Kirche als äußerstes Mittel bei der Abwehr bewaffneter Aggression seitens fremder Staaten betrachtet. Eine solche Verteidigung kann – als Hilfestellung – auch von einem Staat, der selbst nicht unmittelbares Ziel eines Angriffs ist, auf Bitte des Angegriffenen geleistet werden. Ihre Beziehungen zur äußeren Welt bauen die Staaten auf den Prinzipien der Souveränität sowie der territorialen Unversehrtheit auf. Diese Prinzipien betrachtet die Kirche als grundlegend bei der Verteidigung der berechtigten Interessen des Volkes sowie als Eckstein zwischenstaatlicher Verträge, folglich auch des gesamten Völkerrechts. Gleichzeitig jedoch ist es für das christliche Bewußtsein offensichtlich, daß jedwede menschliche Satzung, einschließlich der souveränen Staatsgewalt, nur relativ ist angesichts der Allmacht Gottes. Die Geschichte zeigt, daß der Bestand, die Grenzen und die Formen der Staaten veränderlich sind, da diese sowohl auf territorial-ethnischer Basis als auch kraft ökonomischer, politischer, militärischer u.a. Ursachen gegründet wurden. Ohne den geschichtlichen Stellenwert des ethnisch homogenen Staates in Abrede zu stellen, begrüßt die Orthodoxe Kirche gleichzeitig die freiwillige Einigung der Völker zu einem einheitlichen Organismus sowie die Gründung multiethnischer Staaten, solange in diesen die Rechte einzelner Völker keinen Verletzungen ausgesetzt sind. Gleichzeitig gilt es zu bedenken, daß in der heutigen Welt ein gewisser Widerspruch zwischen den allgemein anerkannten Prinzipien der Souveränität und territorialen Integrität einerseits und dem Bestreben eines Volkes oder eines Teils davon nach staatlicher Unabhängigkeit andererseits besteht. Die aus diesem Gegensatz resultierenden Streitigkeiten und Konflikte sollen auf friedlichem Weg und auf der Grundlage des Dialogs bei möglichst weitgehender Übereinstimmung der beteiligten Seiten gelöst werden. In Erinnerung daran, daß die Einheit Gutes, die Zwietracht Böses ist, begrüßt die Kirche die Tendenzen zur Vereinigung von Ländern und Völkern, insbesondere unter solchen, die ein gemeinsames historisches und kulturelles Erbe besitzen, und unter der Bedingung, daß diese nicht gegen Dritte gerichtet sind. Die Kirche trauert, wenn mit der Auflösung multiethnischer Staaten die historische Gemeinschaft von Menschen zerstört wird, ihre Rechte verletzt werden und großes Leid über ihr Leben kommt. Die Auflösung multinationaler Staaten kann nur in solchen Fällen als gerechtfertigt gelten, in welchen eines der Völker offensichtlich unterdrückt wird oder die Mehrheit der Bewohner des Landes an einem Fortbestand der staatlichen Einheit mit Sicherheit kein Interesse bekundet. Die jüngste Geschichte hat gezeigt, daß die Abspaltung einer Reihe von Staaten Eurasiens einen künstlichen Bruch zwischen Völkern, Familien und beruflichen 98 Gemeinschaften verursacht und in der Praxis zur zwangsweisen Umsiedlung und Vertreibung verschiedener ethnischer, religiöser und sozialer Gruppen geführt hat, was vom Verlust der Heiligtümer der Völker begleitet war. Der Versuch, auf den Trümmern der Bünde ethnisch homogene Staaten zu gründen, geriet zur Hauptantriebskraft der blutigen interethnischen Konflikte, die Osteuropa erschütterten. Angesichts des oben gesagten soll der Nutzen der Gründung zwischenstaatlicher Bündnisse betont werden, welche die Vereinigung der Aktivitäten im politischen und ökonomischen Bereich, die gemeinsame Verteidigung vor äußerer Bedrohung sowie Hilfeleistungen für Opfer von Aggression zum Ziel haben. In der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft und des Handels sollen die gleichen moralischen Regeln Anwendung finden, die auch für die wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit der Person gelten. Die Zusammenarbeit zwischen den Völkern und Staaten in diesem Bereich soll auf Ehrlichkeit und Gerechtigkeit beruhen sowie auf dem Streben danach, für alle an den gemeinsamen Bemühungen Beteiligten akzeptable Ergebnisse zu erreichen (vgl. XVI.3). Gleichermaßen befürwortet wird die internationale Zusammenarbeit im Kultur-, Wissenschafts-, Bildungs- und Informationsbereich, sofern diese auf der Basis der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung erfolgt und darauf gerichtet ist, die Erfahrung, das Wissen und die kreativen Errungenschaften jedes daran teilhabenden Volkes zu bereichern. XVI.2. Im Laufe des 20. Jahrhunderts haben multilaterale zwischenstaatliche Verträge zur Etablierung eines breitgefächerten Systems des Völkerrechts geführt, welches für die Unterzeichnerstaaten der betreffenden Abkommen einen verbindlichen Charakter trägt. Die Staaten haben überdies internationale Organisationen gegründet, deren Beschlüsse für die Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Einigen von diesen Organisationen werden von den Regierungen zahlreiche Vollmachten übertragen, die sich auf die wirtschaftliche, politische und militärische Tätigkeit erstrecken und erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die internationalen Beziehungen, sondern auch auf das innere Leben der Völker selbst haben. Das Phänomen einer rechtlichen und politischen Regionalisierung und Globalisierung ist zur Wirklichkeit geworden. Eine solche Entwicklung der zwischenstaatlichen Beziehungen fördert zum einen die Verstärkung der kommerziellen, industriellen, militärischen, politischen und weiteren Zusammenarbeit, deren Notwendigkeit durch die naturgemäße Intensivierung der internationalen Beziehungen sowie durch das Erfordernis einer gemeinsamen Antwort auf die globalen Herausforderungen der Gegenwart diktiert wird. In der Geschichte der Orthodoxie sind Beispiele für eine positive Beeinflussung der Entwicklung regionaler zwischenstaatlicher Beziehungen durch die Kirche enthalten. Die internationalen Organisationen tragen zur Lösung verschiedener Streitigkeiten und Konflikte bei. Zum anderen darf die Gefahr auseinanderstrebender Interessen zwischen dem Willen der Völker und den Entscheidungen internationaler Organisationen nicht unterschätzt werden. Diese Organisationen können zu Instrumenten einer ungerechten Dominanz der starken Länder über die schwachen, der reichen über die armen, der technologisch und 99 informationell fortgeschrittenen über die anderen werden und bei der Umsetzung des Völkerrechts zugunsten der einflußreichsten Staaten mit zweierlei Maß messen. Das alles veranlaßt die Orthodoxe Kirche zu einer kritischen und vorsichtigen Beobachtung des Prozesses der rechtlichen und politischen Internationalisierung, wobei sie die Machthaber auf nationaler wie internationaler Ebene zur Wahrnehmung äußerster Verantwortung auffordert. Jegliche Entscheidung, die mit dem Abschluß von folgenschweren internationalen Verträgen sowie der Festlegung der Position der Länder im Rahmen der Tätigkeit internationaler Organisationen verknüpft ist, soll nur in Übereinstimmung mit dem – auf vollständiger und objektiver Information über Wesen und Folgen der geplanten Entscheidungen basierenden – Willen des Volkes getroffen werden. Bei der Einführung einer Politik aufgrund der Annahme bindender internationaler Verträge oder der Tätigkeit internationaler Organisationen wird von den Regierungen erwartet, daß sie die geistige, kulturelle und sonstige Eigenart ihrer Länder und Völker wahren wie auch die berechtigten Interessen ihrer Staaten vertreten. Innerhalb der internationalen Organisationen selbst ist es erforderlich, den gleichberechtigten Zugang der souveränen Staaten zu den Verfahren der Entscheidungsfindung sowie zum ausschlaggebenden Stimmrecht zu gewährleisten, einschließlich des Stimmrechts bei der Festlegung grundlegender internationaler Standards. Konfliktsituationen und Streitigkeiten sollen nur unter Beteiligung und Übereinstimmung all jener Seiten, deren lebenswichtige Interessen betroffen sind, in jedem Einzelfall einer Lösung zugeführt werden. Die Annahme verbindlicher Entscheidungen ohne das Einverständnis des Staates, der von diesen direkt betroffen ist, wird nur im Falle von Aggression sowie Massenmorden innerhalb dieses Landes als möglich erachtet. Im Bewußtsein der Notwendigkeit, geistig-moralischen Einfluß auf die Handlungen der politischen Führungspersönlichkeiten auszuüben, mit ihnen zusammenzuarbeiten und sich der Nöte des Volkes wie einzelner Personen anzunehmen, tritt die Kirche in einen Dialog mit den internationalen Organisationen und arbeitet mit diesen zusammen. Im Rahmen dieses Prozesses bekundet sie unablässig ihre Überzeugung von der universalen Bedeutung des Glaubens und des Geistig-Spirituellen für die Arbeit, die Entscheidungen und Satzungen der Menschen. XVI.3. Die Globalisierung hat nicht nur eine politische und rechtliche, sondern auch eine ökonomische sowie eine Kultur- und Informationsdimension. Auf wirtschaftlichem Gebiet führt sie zur Entstehung transnationaler Korporationen, die materielle und finanzielle Ressourcen von beträchtlichem Ausmaß angesammelt haben und eine übergroße Anzahl von Bürgern verschiedener Staaten beschäftigen. Personen, die an der Spitze internationaler ökonomischer und finanzieller Strukturen stehen, haben eine enorme Macht in ihren Händen konzentriert, die der Kontrolle der Völker und sogar der Regierungen nicht unterliegt und die auch keine Grenzen respektiert, weder 100 die Staatsgrenzen noch die ethnisch-kulturelle Identität, noch die Notwendigkeit der ökologischen Nachhaltigkeit und der demographischen Balance. Bisweilen sind sie nicht bereit, die Gebräuche und religiösen Traditionen der in die Verwirklichung ihrer Pläne einbezogenen Völker zu berücksichtigen. Im gleichen Maße besorgniserregend für die Kirche ist die Praxis von Finanzspekulationen, die die Abhängigkeit des Lohnes von erbrachter Arbeit aufhebt. Eine Erscheinungsform solcher Spekulationen unter anderen stellen die „Finanzpyramiden“ dar, deren Zusammenbruch Erschütterungen von erdrutschartigem Ausmaß verursachen. Insgesamt führen solche Veränderungen in der Wirtschaft zum Schwinden der Priorität der Arbeit und des Menschen vor dem Kapital und den Produktionsmitteln. Im Kultur- und Informationsbereich ist die Globalisierung durch die Entwicklung von Technologien bedingt, die den Ortswechsel von Personen und Gegenständen sowie die Verbreitung und Erhaltung von Information erleichtern. Gesellschaften, die früher durch räumliche Entfernungen und Grenzen getrennt, und daher größtenteils homogen waren, kommen heute mühelos miteinander in Berührung und werden multikulturell. Dieser Prozeß umfaßt jedoch auch Versuche, die Herrschaft der reichen Elite über andere Menschen sowie bestimmter Kulturen und Weltanschauungen über andere durchzusetzen, was insbesondere im religiösen Bereich inakzeptabel ist. Infolgedessen nehmen Tendenzen zu, eine universale Kultur als alternativlos darzustellen, die bar jeder Spiritualität allein auf die Freiheit des abtrünnigen und keinerlei Schranken unterliegenden Menschen als des absoluten Wertes und Maßstabs der Wahrheit setzt. Die solcherart verlaufende Globalisierung wird von zahlreichen Menschen der christlichen Welt mit dem Bau des Turms von Babel verglichen. Indem die Kirche die Unumgänglichkeit und Natürlichkeit des Globalisierungsprozesses anerkennt, der in vielerlei Hinsicht die Kommunikation der Menschen und die Verbreitung von Information erleichtert sowie eine effektivere produktive und unternehmerische Tätigkeit fördert, verweist sie gleichzeitig auf dessen innere Widersprüchlichkeit und die damit verbundenen Gefahren. Als erstes ist darauf hinzuweisen, daß die Globalisierung – gleichzeitig mit den von ihr herbeigeführten Änderungen der herkömmlichen Organisationsstrukturen der Wirtschaft – Änderungen der herkömmlichen Formen der Organisation der Gesellschaft und der Machtausübung bewirkt Zweitens sind viele der positiven Früchte der Globalisierung ausschließlich jenen Nationen zugänglich, die den kleineren Teil der Menschheit ausmachen, jedoch über ähnliche wirtschaftliche und politische Systeme verfügen. Andere Völker, zu denen fünf Sechstel der Erdbevölkerung gehören, werden an den Rand der Weltzivilisation gedrängt. Sie geraten als Schuldner in Abhängigkeit von den Finanzmagnaten der wenigen wirtschaftlich entwickelten Länder und sind nicht imstande, sich würdige Existenzbedingungen zu schaffen. Unter ihrer Bevölkerung machen sich Unzufriedenheit und Enttäuschung breit. 101 Die Kirche erhebt die Forderung nach einer allseitigen Kontrolle der transnationalen Korporationen sowie der im Finanzsektor der Wirtschaft ablaufenden Prozesse. Eine solche Kontrolle – mit dem Ziel der Unterwerfung jeglicher Unternehmens- und Finanzaktivitäten unter die Interessen des Menschen und des Volkes – soll unter Einsatz aller der Gesellschaft sowie dem Staat verfügbaren Mechanismen durchgeführt werden. Der geistigen und kulturellen Expansion, die die Gefahr einer totalen Vereinheitlichung in sich birgt, sollen die gemeinsamen Bemühungen der Kirche, der staatlichen Strukturen, der Bürgergesellschaft und der internationalen Organisationen zugunsten der Durchsetzung eines wahrhaft gleichberechtigten und wechselseitig bereichernden Kultur- und Informationsaustausches, verbunden mit der Verteidigung der geistigen Selbständigkeit der Nation sowie anderer menschlicher Gemeinschaften, entgegengesetzt werden. Eine der Möglichkeiten, das zu erreichen, besteht in der Gewährleistung des Zugangs der Länder und Völker zu den grundlegenden technologischen Ressourcen, die sie in die Lage versetzt, an der globalen Verbreitung und Gewinnung von Information teilzuhaben. Die Kirche erinnert daran, daß viele nationale Kulturen christliche Wurzeln besitzen und die Nachfolger Christi dazu aufgerufen sind, die Verbindungen zwischen dem Glauben und dem Kulturerbe der Völker auszubauen, indem sie sich den Erscheinungsformen der Antikultur sowie der Kommerzialisierung des Raums, der der Information und der Kreativität gehört, entschieden widersetzen. Die Herausforderung der Globalisierung verlangt von der gegenwärtigen Gesellschaft eine gebührende Antwort, die auf der Sorge um die Erhaltung eines friedlichen und würdigen Lebens für alle Menschen in Übereinstimmung mit dem Streben nach geistiger Vollkommenheit gründet. Des weiteren ist es erforderlich, eine Weltordnung ins Leben zu rufen, die auf den Prinzipien der Gerechtigkeit und der Gleichheit der Menschen vor Gott aufgebaut ist sowie die Unterwerfung ihres Willens unter nationale oder globale Zentren unterbindet, die politischen, wirtschaftlichen und informationellen Einfluß haben. XVI.4. Das gegenwärtige internationale Rechtssystem beruht auf dem Vorrang der Interessen des irdischen Lebens des Menschen und der menschlichen Gemeinschaften vor den religiösen Werten (insbesondere in solchen Fällen, in denen erstere mit letzteren in Konflikt geraten). Diese Vorrangstellung ist in der nationalen Gesetzgebung vieler Staaten verankert. Sie ist oft den Prinzipien eingeschrieben, nach denen die verschiedenen Tätigkeiten der Staatsorgane, der Aufbau des staatlichen Bildungssystems usw. geregelt werden. Eine Anzahl einflußreicher öffentlicher Mechanismen bedient sich allerdings dieses Prinzips in offener Konfrontation mit dem Glauben und der Kirche mit dem Ziel, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen. Diese Erscheinungen erschaffen das allgemeine Bild der Säkularisierung des Staats- und Gesellschaftslebens. 102 Auch wenn die Kirche der weltanschaulichen Entscheidung nichtreligiöser Menschen sowie ihrem Recht auf Mitgestaltung der gesellschaftlichen Prozesse Achtung zollt, ist sie zugleich nicht in der Lage, eine Weltordnung gutzuheißen, die ihren Ausgang bei der durch die Sünde verdorbenen menschlichen Person nimmt. Namentlich aus diesem Grund richtet die Kirche – unter Beibehaltung der Offenheit zur Zusammenarbeit mit Menschen nichtreligiöser Überzeugung – ihre Bemühungen darauf, die christlichen Werte im Prozeß der Entscheidungsfindung hinsichtlich der wichtigsten öffentlichen Angelegenheiten sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene geltend zu machen. Sie erstrebt die Anerkennung der Legitimität der religiösen Weltanschauung als Basis gesellschaftlich relevanter Handlungen (einschließlich solcher, die durch den Staat vorgenommen werden) sowie die Anerkennung als eines wesentlichen Faktors, der auf die Entwicklung (Verbesserung) des Völkerrechts und der Tätigkeit internationaler Organisationen Einfluß nimmt.

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