Перейти к основному содержанию

XIV. Weltliche Wissenschaft, Kultur und Bildung<<<

XV. 1. Die Massenmedien spielen in der heutigen Welt eine immer größer werdende Rolle. Die Kirche achtet die Arbeit der Journalisten, die berufen sind, die breiten Bevölkerungsschichten mit Informationen über das aktuelle Weltgeschehen zu versorgen sowie den Menschen Orientierungshilfen in der heutigen komplexen Wirklichkeit zu geben. Diesbezüglich ist es vonnöten, sich ständig dessen gewahr zu 93 sein, daß die Information des Zuschauers, Hörers und Lesers nicht nur auf der festen Treue zur Wahrheit gründet, sondern ebenso auf der Sorge um den moralischen Zustand der Person und der Gesellschaft, was die Vermittlung positiver Ideale einerseits und den Kampf gegen die Verbreitung des Bösen, der Sünde und des Lasters andererseits in sich einschließt. Als unstatthaft gelten die Propaganda von Gewalt, Feindschaft und Haß, von nationalen, sozialen und religiösen Aversionen sowie die sündhafte Ausnutzung menschlicher Instinkte, einschließlich zu kommerziellen Zwecken. Die Massenmedien, die einen weitreichenden Einfluß auf das Publikum ausüben, tragen eine nicht zu unterschätzende Verantwortung für die Erziehung der Menschen, insbesondere der heranwachsenden Generation. Die Journalisten und die Leiter von Massenmedien sollen sich dieser Verantwortung stets bewußt sein. XV.2. Die belehrende, bildende sowie soziale und friedenstiftende Mission der Kirche ist der zwingende Anlaß für eine Zusammenarbeit mit den weltlichen Massenmedien, die ihre Botschaft in die unterschiedlichsten Gesellschaftsschichten zu tragen vermögen. Der hl. Apostel Petrus ruft die Christen auf: „Seid stets bereit, jedem Rede und Antwort zu stehen, der nach der Hoffnung fragt, die euch erfüllt, aber antwortet bescheiden und ehrfürchtig“ (1 Petr 3.15-16 / Original: 3.15). Jeder Geistliche oder Laie ist gefordert, den Kontakten zu den weltlichen Massenmedien die gebührende Bedeutung beizumessen, um seelsorglicher und erzieherischer Tätigkeit einen Weg zu bahnen und das Interesse der weltlichen Gesellschaft an den verschiedenen Aspekten des kirchlichen Lebens und der christlichen Kultur zu wecken. Dabei gilt es, bezüglich der Position des konkreten Massenmediums zum Glauben und zur Kirche, seiner moralischen Orientierung wie auch seiner Beziehungen zur Kirchenleitung Weisheit, Verantwortung und Wachsamkeit an den Tag zu legen. Die orthodoxen Laien können im Bereich der weltlichen Massenmedien unmittelbar beruflich tätig sein, wobei sie gefordert sind, christliche moralische Ideale zu predigen und diese in die Tat umzusetzen. Die Journalisten, die die Seelen verderbende Materialien veröffentlichen, sollen mit Strafen nach kirchlichem Recht belegt werden, sofern sie der Orthodoxen Kirche angehören. Die Kirche verfügt über eigene Kommunikationsmittel, die den Segen der Kirchenleitung empfangen haben, und zwar über jede Art der verschiedenen Massenmedien (Druck-, Rundfunk- und Computermedien), die ihre spezifischen Besonderheiten aufweisen; sie ist sowohl in offiziellen Einrichtungen als auch in den privaten Initiativen der Geistlichen und der Laien anwesend. Gleichzeitig arbeitet die Kirche mittels ihrer Institutionen sowie durch die von ihr bevollmächtigten Personen mit den weltlichen Massenmedien zusammen. Diese Zusammenarbeit wird auf zweierlei Weise durchgeführt, zum einen durch Gewährleistung des Zugangs der Kirche zu den weltlichen Massenmedien in besonderer Form (Sonderbeilagen für Zeitungen und Periodika, spezielle Kolumnen, Fernseh- und Hörfunkreihen, Rubriken), zum anderen durch Beteiligung an verschiedenen Formen öffentlicher Dialoge und Diskussionen (Einzelbeiträge, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Interviews, 94 Beratungsgespräche mit Journalisten, Verbreitung von speziell für letztere aufbereitete Informationen, Angebot von Übersichtsmaterialien, auch als Audio- und Videomaterialien wie Bild- und Tonbandaufnahmen, und sonstige Vervielfältigungen). Die Zusammenarbeit von Kirche und weltlichen Massenmedien schließt gegenseitige Verantwortung mit ein. Die Information, die dem Journalisten geliefert und durch ihn an das Publikum weitergegeben wird, soll wahrheitsgetreu sein. Die durch die Massenmedien verbreiteten Meinungen der Geistlichen und anderer Vertreter der Kirche sollen mit ihrer Lehre und ihren Stellungnahmen zu gesellschaftlichen Fragen übereinstimmen. Im Falle der Äußerung ausschließlich privater Meinungen soll dies sowohl durch die über das Medium zu Wort kommende Person als auch durch den zuständigen Berichterstatter ausdrücklich zur Kenntnis gebracht werden. Die Zusammenarbeit der Geistlichen wie der kirchlichen Einrichtungen mit den weltlichen Massenmedien soll im Fall der Berichterstattung über gesamtkirchliche Tätigkeiten unter der Leitung der Hohen Geistlichkeit, im Fall der Zusammenarbeit mit den Massenmedien auf regionaler Ebene, die insbesondere mit der Berichterstattung über das diözesane Leben befaßt sind, unter der Leitung der diözesanen Autoritäten erfolgen. XV.3. In der Ausgestaltung der Beziehungen zwischen der Kirche und den weltlichen Massenmedien kann es unter Umständen zu Meinungsverschiedenheiten, sogar zu ernsthaften Konflikten kommen. Insbesondere können solche Probleme durch ungenaue oder verzerrte Berichterstattung über das kirchliche Leben erwachsen, ebenso durch das Hineinstellen in einen unangemessenen Kontext sowie durch Verwechslung der persönlichen Meinung des Autors oder einer zitierten Person mit der offiziellen kirchlichen Position. Die Schuld an einer eventuellen Verschlechterung der Beziehungen zwischen der Kirche und den weltlichen Massenmedien liegt bisweilen auch bei den Geistlichen und den Laien selbst, etwa wenn sie Journalisten den Zugang zu Informationen ohne stichhaltige Begründung verwehrt bzw. auf sachliche und loyale Kritik überempfindlich reagiert haben sollten. Probleme dieser Art sollen im Geiste eines friedlichen Dialogs mit dem Ziel behoben werden, Mißverständnisse zu klären und die Zusammenarbeit fortzusetzen. Gleichzeitig treten auch schwerwiegendere, grundsätzliche Konflikte zwischen der Kirche und den weltlichen Massenmedien auf. Dazu kommt es im Falle der Gotteslästerung, durch Verbreiten sonstiger Formen der Blasphemie, der systematischen und vorsätzlichen Verfälschung von Information über das Leben der Kirche sowie Verleumdung der Kirche und ihrer Angehörigen. Bei Eintritt solcher Konfliktlagen ist die höchste kirchliche Autorität (in Bezug auf die überregionalen Massenmedien) oder der Diözesanbischof (in Bezug auf die regionalen und lokalen Massenmedien) nach erfolgter angemessener Mahnung sowie mindestens einem Verhandlungsversuch berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen: Abbruch der Beziehungen zu dem betreffenden Massenkommunikationsmittel bzw. dem Journalisten, Aufruf an die Gläubigen 95 zum Boykott des Mediums, Anrufen der Organe der Staatsgewalt zur Bewältigung des Konflikts, Verhängung kanonischer Strafen über die, die schwere Sünden auf sich geladen haben – sofern sie dem orthodoxen Glauben angehören. Die oben aufgezählten Maßnahmen sind zu dokumentieren und der Gemeinde und der Gesellschaft als Ganzer zur Kenntnis zu geben. 

XVI. Internationale Beziehungen.
    Probleme der Globalisierung und des Säkularismus


 

[...Назад]