VII.1. Unter Eigentum wird üblicherweise die gesellschaftlich anerkannte Form des Verhältnisses des Menschen zu den Früchten der Arbeit sowie den natürlichen Ressourcen verstanden. Die grundlegenden Rechte des Eigentümers schließen Besitz und Gebrauch, Verwaltung und Nutznießung, Veräußerung, Verpachtung, Änderung oder Vernichtung des Eigentums ein. Die Kirche bestimmt die Rechte der Menschen auf Eigentum nicht im einzelnen. Die materielle Seite des menschlichen Lebens bleibt jedoch nicht außerhalb ihres Augenmerks. Neben der Berufung, zuerst das Reich Gottes und Seine Gerechtigkeit (Mt 6.33) zu suchen, vergißt die Kirche nicht das Bedürfnis nach dem täglichen Brot (Mt 6.11), und ist der Ansicht, daß jeder Mensch ausreichende Mittel für eine würdige Existenz haben muß. Zugleich warnt die Kirche vor übermäßiger Neigung zu materiellen Gütern und verurteilt diejenigen, die der Versuchung, bestehend aus „den Sorgen, dem Reichtum und den Genüssen des Lebens“, unterliegen (Lk 8.14). Die Position der Orthodoxen Kirche zum Eigentum beinhaltet weder eine Geringachtung der materiellen Bedürfnisse, noch dessen Gegenteil, nämlich ein Lob des Erwerbs materieller Güter als das höchste Ziel und Gut menschlichen Daseins. Die Vermögensverhältnisse eines Menschen an sich geben keinen Aufschluß darüber, inwieweit der Betreffende gottgefällig lebt. Das Verhältnis des orthodoxen Christen zum Eigentum soll sich auf dem biblischen Gebot der Nächstenliebe gründen, welches in den Worten des Heilands Ausdruck findet: „Ein neues Gebot gebe ich euch: Liebt einander! Wie ich euch liebe, so sollt ihr auch einander lieben!“ (Joh 13.34). Dieses Gebot liegt dem moralischen Verhalten der 41 Christen zugrunde. Ihnen und – nach Überzeugung der Kirche – ebenso den anderen Menschen soll es als Richtlinie im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen, einschließlich der Regelung der Eigentumsverhältnisse, gelten. Nach der Lehre der Kirche erhalten die Menschen alle irdischen Güter von Gott, Dem auch das ausschließliche Verfügungsrecht über diese zusteht. Die Vergänglichkeit des Eigentumsrechts des Menschen stellt der Erlöser in Seinen Gleichnissen mehrfach heraus: Beispiele dafür sind sowohl der verpachtete Weinberg (Mk 12.1-9) als auch die unter die Menschen verteilten Talente (Mt 25.14-30), ebenfalls das unter vorübergehender Verwaltung stehende Gut (Lk 16.1-13). Indem er den der Kirche eigenen Gedanken über das unbedingte Besitzrecht Gottes über alles betont, fragt der hl. Hierarch Basilius der Große: „Sag mir, was gehört ausschließlich dir? Woher hast du es genommen und ins Leben gebracht?“ Das sündhafte Verhältnis zum Eigentum, welches sich im Vergessen oder in der bewußten Abkehr von diesem geistigen Prinzip äußert, hat die Trennung und gegenseitige Entfremdung unter den Menschen zur Folge. VII.2. Materielle Güter können den Menschen nicht glücklich machen. Der Herr Jesus Christus warnt: „Gebt acht, hütet euch vor jeder Art von Habgier. Denn der Sinn des Lebens besteht nicht darin, daß ein Mensch aufgrund seines großen Vermögens in Überfluß lebt“ (Lk 12.15). Die Jagd nach Reichtum hat zerstörerische Auswirkungen auf den seelischen Zustand des Menschen und führt potentiell zur vollständigen Herabwürdigung der Person. Der Apostel Paulus weist darauf hin: „Wer aber reich werden will, gerät in Versuchungen und Schlingen, er verfällt vielen sinnlosen und schädlichen Begierden, die den Menschen ins Verderben und in den Untergang stürzen. Denn die Wurzel aller Übel ist die Habsucht. Nicht wenige, die ihr verfielen, sind vom Glauben abgeirrt und haben sich viele Qualen bereitet. Du aber, ein Mann Gottes, flieh vor all dem“ (1 Tim 6.9-11). Im Gespräch mit dem jungen Mann sprach der Herr: „Wenn du vollkommen sein willst, geh, verkauf deinen Besitz und gib das Geld den Armen; so wirst du einen bleibenden Schatz im Himmel haben; dann komm und folge mir“ (Mt 19.21). Im Anschluß daran erklärte Christus den Jüngern seine Worte: „Ein Reicher wird nur schwer in das Himmelreich kommen. (...) Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als daß ein Reicher in das Reich Gottes gelangt“ (Mt 19.23-24). Der Evangelist Markus ergänzt, daß denjenigen, die nicht auf Gott, sondern auf materielle Güter vertrauen – „die viel besitzen“ (Mk 10.24) -, es am schwersten haben, ins Reich Gottes zu kommen. Nur „wer auf den Herrn vertraut, steht fest wie der Zionsberg, der niemals wankt, der ewig bleibt“ (Ps 125.1 / Original: 124.1). Im übrigen kann auch der Reiche erlöst werden, denn „was für Menschen unmöglich ist, ist für Gott möglich“ (Lk 18.27). In der Heiligen Schrift ist keine moralische Verurteilung des Reichtums an sich enthalten. Abraham und die alttestamentlichen Patriarchen, der gerechte Ijob, Nikodemus sowie Joseph von Arimathea waren wohlhabende Menschen. Wer über bedeutenden Reichtum verfügt, begeht keine Sünde, sofern er ihn gemäß dem Willen Gottes, Dem alles Wahre gehört, sowie dem Gebot der Liebe in Gebrauch nimmt; bestehen doch die Freude und die Fülle des Lebens nicht im Erwerben und Haben, 42 sondern vielmehr im Geben und Opfern. Der Apostel Paulus ruft auf zur „Erinnerung an die Worte Jesu, des Herrn, der selbst gesagt hat: Geben ist seliger als Nehmen“ (Apg 20.35). Nach der Meinung des hl. Hierarchen Basilius des Großen ist derjenige ein Dieb zu nennen, der nicht einen Teil seines Eigentums zugunsten seines Nächsten opfert. Diesen Gedanken hebt der hl. Johannes Chrysostomus hervor: „Von seinem Eigentum nicht hingeben ist gleichsam Raub.“ Die Kirche ruft den Christen auf, das Eigentum als Gabe Gottes anzunehmen, die ihm zum Nutzen für das eigene sowie des Nächsten Wohl gegeben worden ist. Zugleich erkennt die Heilige Schrift das Recht eines jeden Menschen auf Eigentum an, so wie sie auch Eingriffe in dieses verurteilt. Zwei der zehn Gebote thematisieren das ausdrücklich: „Du sollst nicht stehlen. (...) Du sollst nicht nach dem Hause deines Nächsten verlangen. Du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen, nach seinem Sklaven oder seiner Sklavin, seinem Rind oder seinem Esel oder nach irgend etwas, das deinem Nächsten gehört“ (Ex 20.15, 17). Dieses Verhältnis zum Eigentum hat auch im Neuen Testament seine Gültigkeit bewahrt und gleichzeitig eine tiefgreifendere moralische Begründung erfahren. Hierzu sagt das Evangelium: „Denn die Gebote: (...) du sollst nicht stehlen, du sollst nicht begehren!, und alle anderen Gebote sind in dem einen Satz zusammengefaßt: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ (Röm 13.9). VII.3. Die Kirche erkennt die Existenz zahlreicher Eigentumsformen an. Die staatliche, öffentliche, körperschaftliche, private und gemischte Eigentumsform sind in den einzelnen Ländern auf unterschiedliche Art und Weise im Verlauf der historischen Entwicklung verankert worden. Aus Sicht der Kirche ist keine dieser Formen zu bevorzugen. Jede von ihnen kann ebenso sündhaften Erscheinungen wie Diebstahl, Habgier und ungerechter Verteilung der Früchte der Arbeit zugrunde liegen wie auch als Voraussetzung einer würdigen, moralisch begründeten Nutzung der materiellen Güter dienen. In zunehmender Bedeutung begriffen ist das intellektuelle Eigentum, dessen Objekte wissenschaftliche Arbeiten und Leistungen, Informationstechnologien, Kunstwerke sowie weitere Errungenschaften des schöpferischen Geistes sind. Die Kirche begrüßt das schöpferische Wirken, welches auf das Wohl der Gesellschaft gerichtet ist, und verurteilt die Mißachtung der Urheberrechte auf das intellektuelle Eigentum. Gewaltsamer Entzug sowie Neuverteilung des Eigentums unter Nichtbeachtung der Rechte des legitimen Eigentümers können unter keinen Umständen die Zustimmung der Kirche finden. Auf der Basis eines Gesetzes kann allerdings eine Ausnahme für eine Enteignung zugelassen werden, die – als im Interesse der Allgemeinheit liegend – von einer gerechten Entschädigung begleitet ist. Die Erfahrung der vaterländischen Geschichte zeigt, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Prinzipien unabwendbar soziale Erschütterungen und menschliches Leid zur Folge haben. 43 In der Geschichte des Christentums waren das Vereinen von Eigentum sowie der Verzicht auf persönliches Besitzstreben für viele Gemeinden charakteristisch. Diese Art der Eigentumsverhältnisse trug zur Festigung der geistigen Einheit der Gläubigen bei und brachte in vielen Fällen auch einen wirtschaftlichen Nutzen, wobei die orthodoxen Klöster als Beispiel hierfür dienen können. Der Verzicht auf Privateigentum in der ersten Christengemeinde (Apg 4.32) sowie später auch in den auf gemeinschaftlichen Kosten unterhaltenen Klöstern trug jedoch ausschließlich freiwilligen Charakter und war durch die persönliche geistige Wahl begründet. VII.3. Das Eigentum der religiösen Organisationen stellt eine Sonderform des Eigentums dar. Dieses wird auf unterschiedlichen Wegen erworben, jedoch haben die freiwilligen Spenden der Gläubigen den Hauptanteil daran. Der Heiligen Schrift zufolge ist die Gabe heilig und gehört im wahrsten Sinne des Wortes dem Herrn; der Opfernde gibt dem Herrn und nicht dem Priester (Lev 27.30; Esr 8.28). Die Gabe ist eine freiwillige Tat, die durch den Gläubigen im Namen religiöser Ziele vollbracht wird (Neh 10.32). Die Gabe soll nicht nur den Dienern der Kirche, sondern auch dem ganzen Volk Gottes zugute kommen (Phil 4.14-18). Die Opfergabe ist – als Gott geweihte Gabe – unantastbar, weshalb jeder, der sich daran vergeht, zu größeren Rückgaben verpflichtet ist, als er genommen hat (Lev 5.14-15). Das freiwillige Geben ist eines der Hauptgebote, die dem Menschen von Gott auferlegt sind (Sir 7.30-34). Vor diesem Hintergrund sind die Spenden als ein Sonderfall der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse anzusehen, insofern als sie von denjenigen Gesetzen ausgenommen werden sollen, die die Finanzen und die Wirtschaft des Landes und im besonderen die staatliche Besteuerung regeln. Nach Ansicht der Kirche darf ein Einkommen besteuert werden, wenn es aus unternehmerischer Quelle stammt, jedoch stellen jegliche Eingriffe in die Spenden der Gläubigen ein Verbrechen vor den Menschen und vor Gott dar.
VIII. Krieg und Frieden