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VI.1. Die Arbeit stellt einen organischen Bestandteil des menschlichen Lebens dar. Im Buch Genesis wird darüber berichtet, daß „es noch keinen Menschen (gab), der den Ackerboden bestellte“ (Gen 2.5); nachdem Er den Paradiesgarten geschaffen hatte, setzte Gott den Menschen in ihn, „damit er ihn bebaue und hüte“ (Gen 2.15). In der Arbeit erfolgt die schöpferische Erfüllung des Menschen, der kraft seiner ursprünglichen Gottebenbildlichkeit berufen ist, Mitschöpfer und Mitarbeiter des Herrn zu sein. Mit dem Abfall des Menschen von Gott änderte sich jedoch auch der Charakter der Arbeit: „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen, bis du zurückkehrst zum Ackerboden; du bist ja von ihm genommen. Denn Staub bist du, zum Staub mußt du zurück“ (Gen 3.19). Die schöpferische Komponente der Arbeit schwand; für den abtrünnigen Menschen wurde sie nunmehr vornehmlich zum Mittel, sich den Lebensunterhalt zu erwerben. VI.2. Das Wort Gottes richtet die Aufmerksamkeit der Menschen nicht nur auf die Notwendigkeit der täglichen Arbeit, sondern bestimmt auch den ihr eigenen Ablauf. Das vierte Gebot lautet: „Gedenke des Sabbats: Halte ihn heilig! Sechs Tage darfst du schaffen und jede Arbeit tun. Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An dem darfst du keine Arbeit tun: du, dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, dein Vieh und der Fremde, der in deinen Stadtbereichen Wohnrecht hat“ (Ex 20.8-10). Durch dieses Gebot des Herrn fügt sich die menschliche Arbeit in das göttliche Schöpferwerk ein, welches den Anfang der Welt legte. Schließlich wird zur Begründung des Ruhegebots am Sabbat vorgebracht, daß bei der Schöpfung der Welt „Gott (...) den siebten Tag (segnete) und (...) ihn für heilig (erklärte); denn an ihm ruhte Gott, nachdem er das ganze Werk der Schöpfung vollendet hatte“ (Gen 2.3). Der ganze Tag soll dem Herrn gewidmet sein, auf daß die Sorgen des Alltags den Menschen nicht dazu bringen, sich vom Schöpfer abzukehren. Gleichwohl stellen tatkräftige Formen der Barmherzigkeit sowie selbstlose Hilfe für den Nächsten keinen Verstoß gegen das Gebot dar: „Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat“ (Mk 2.27). In der Tradition des Christentums seit dem 38 Apostolischen Zeitalter wurde der erste Tag der Woche – der Tag der Auferstehung Christi – zum arbeitsfreien Tag erklärt. VI.3. Die Vervollkommnung der Arbeitsgeräte und -methoden, die Teilung der Arbeit in verschiedene Berufe sowie der Übergang von einfachen zu komplizierteren Formen der Arbeit tragen zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen der Menschen bei. Allerdings liegt in den Errungenschaften der Zivilisation auch die Verführung der Menschen, sich vom Schöpfer zu entfernen, führen sie doch zum scheinbaren Triumph einer Vernunft, die das Leben auf der Erde ohne Gott zu regeln bestrebt ist. In der Geschichte der Menschheit hat die Verwirklichung derartiger Bestrebungen jedes Mal ein tragisches Ende genommen. Die Heilige Schrift sagt, daß die ersten Schöpfer der irdischen Zivilisation die Nachfolger Kains waren: Lamech und dessen Kinder erfanden und stellten die ersten Kupfer- und Eisengeräte, Tragezelte und verschiedene Musikinstrumente her und wurden somit zu Begründern zahlreicher Handwerke und Künste (Gen 4.20-22). Zusammen mit den anderen Menschen mieden sie jedoch nicht die Versuchungen: „denn alle Wesen aus Fleisch auf der Erde lebten verdorben“ (Gen 6.12), und aus diesem Grunde findet die Zivilisation der Nachkommen Kains nach dem Willen des Schöpfers mit der Sintflut ihr Ende. Das anschaulichste biblische Beispiel eines erfolglosen Versuchs der abtrünnigen Menschheit, sich „einen Namen zu machen“, stellt der Bau des Babylonischen Turms „mit einer Spitze bis zum Himmel“ (Gen 11.4) dar. Der Turmbau zu Babel dient als Inbegriff der vereinigten Kräfte der Menschen, ein gotteswidriges Ziel zu erreichen. Der Herr bestraft die Hochmütigen: durch die Verwirrung der Sprachen verwehrt Er ihnen, sich untereinander zu verständigen, und zerstreut sie über die ganze Erde. VI.4. Aus christlicher Sicht stellt die Arbeit an sich keinen unbedingten Wert dar. Sie wird gesegnet, wenn sie als Mitarbeit für den Herrn gelten kann und zur Verwirklichung von Dessen Ratschluß über die Welt und den Menschen beiträgt. Gleichzeitig ist die Arbeit nicht gottgefällig, wenn sie auf den Dienst an den selbstbezogenen Interessen der Person oder von menschlichen Gesellschaften gerichtet ist, ebensowenig wenn sie auf die Befriedigung sündhafter Bedürfnisse des Geistes und des Körpers abzielt. In der Heiligen Schrift sind zwei moralische Beweggründe zur Arbeit belegt: die Arbeit um des eigenen Lebensunterhalts willen, ohne anderen zur Last zu fallen, sowie Arbeit, um den Bedürftigen zu geben. Der Apostel schreibt: „Der Dieb soll nicht mehr stehlen, sondern arbeiten und sich mit seinen Händen etwas verdienen, damit er den Notleidenden etwas davon geben kann“ (Eph 4.28). Diese Art von Arbeit erzieht die Seele und kräftigt den Körper, versetzt den Christen in die Möglichkeit, seinen Glauben durch gottgefällige Werke der Barmherzigkeit sowie der Nächstenliebe unter 39 Beweis zu stellen (Mt 5.16; Jak 2.17). Jeder ist der Worte des Apostels Paulus gewahr: „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen“ (2 Thess 3.10). Die ethische Tragweite der Arbeit ist von den Kirchenvätern und -lehrern stets hervorgehoben worden. So war nach den Worten des hl. Klemens von Alexandrien die Arbeit die „Schule der sozialen Gerechtigkeit“. Der hl. Hierarch Basilius der Große bestätigte, daß „die gottesfürchtige Gesinnung nicht als Vorwand für Untätigkeit und Arbeitsflucht dienen dürfte, sondern als Ansporn zu noch größeren Werken“. Der hl. Johannes Chrysostomus rief dazu auf, nicht „die Arbeit, sondern den Müßiggang als Ehrlosigkeit“ zu betrachten. Das Beispiel eines asketischen, arbeitsamen Lebens gaben die Mönche zahlreicher Klöster. Ihre wirtschaftliche Tätigkeit galt in vieler Hinsicht als nachahmenswertes Exempel, während die Gründer der größten Mönchsklöster, nicht nur die höchste geistliche Autorität genossen, sondern ebenso für ihre außerordentliche Arbeitsbeflissenheit berühmt waren. Weithin bekannt als Vorbilder unermüdlicher Arbeit sind die Heiligen Väter Teodosij Pecerskij, Sergij von Radonez, Kyrill Belozerskj, Josif Volockij, Nil, Sorskij und andere russische Asketen. VI.5. Die Kirche segnet jede auf das Wohl der Menschen gerichtete Arbeit, ungeachtet der Art dieser menschlichen Tätigkeit, sofern diese mit christlichen moralischen Grundsätzen übereinstimmt. In seinen Gleichnissen führt unser Herr Jesus Christus stets verschiedene Berufe an, ohne irgendeinen davon auszunehmen. Er spricht über die Arbeit des Sämanns (Mk 4.3-9), des Verwalters und des Knechts (Lk 12.42- 48), des Kaufmanns und der Fischer (Mt 13.45-48), des Gutsherrn und der Arbeiter eines Weinbergs (Mt 20.1-16). Die Gegenwart jedoch hat ganze Industrien hervorgebracht, deren ausdrückliche Zielsetzung in der Propaganda des Lasters und der Sünde wie auch der Befriedigung verderblicher Leidenschaften und Gewohnheiten besteht, als Beispiele können Trunksucht und Drogenabhängigkeit, Unzucht sowie Ehebruch angeführt werden. Die Kirche bezeugt die Sündhaftigkeit der Beteiligung an solchen Tätigkeiten, stellen doch diese den Verderb nicht nur der Werktätigen, sondern auch der Gesellschaft insgesamt dar. VI.6. Der Werktätige hat das Recht, die Früchte seiner Arbeit zu genießen: „Wer pflanzt einen Weinberg und ißt nicht von seinem Ertrag? Oder wer weidet eine Herde und trinkt nicht von der Milch der Herde? (...) Denn der Pflüger wie der Drescher sollen ihre Arbeit in der Erwartung tun, ihren Teil zu erhalten“ (1 Kor 9.7, 10). Die Kirche lehrt, daß die Verweigerung der Entlohnung ehrlicher Arbeit nicht nur ein Verbrechen gegen den Menschen, sondern gleichsam eine Sünde vor Gott ist. Die Heilige Schrift sagt: „Du sollst den Lohn eines Notleidenden und Armen unter deinen Brüdern oder unter den Fremden, die in deinem Land innerhalb der Stadtbereiche wohnen, nicht zurückhalten (...). Dann wird er auch nicht den Herrn gegen dich anrufen, und es wird keine Strafe oder Sünde über dich kommen“ (Dtn 24.14-15). „Weh dem, (...) der seinen Nächsten ohne Entgelt arbeiten läßt und seinen Lohn nicht gibt“ (Jer 22.13). „Aber der Lohn der Arbeiter, die eure Felder abgemäht 40 haben, der Lohn, den ihr ihnen vorenthalten habt, schreit zum Himmel; die Klagerufe derer, die eure Ernte eingebracht haben, dringen zu den Ohren des Herrn der himmlischen Heere“ (Jak 5.4). Des weiteren gebietet der Befehl Gottes den Werktätigen, für diejenigen Menschen – Schwache, Kranke, Fremde (Flüchtlinge), Waisen und Witwen -Sorge zu tragen, die aus verschiedenen Gründen ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können, desgleichen auch mit ihnen die Früchte der Arbeit zu teilen, „damit der Herr, dein Gott, dich bei jeder Arbeit deiner Hände segnet“ (Dtn 24.19-22). Indem sie auf der Erde den Dienst Christi fortsetzt, der Sich namentlich mit den Elenden identifizierte, setzt sich die Kirche beständig für die Rechte der Stimmlosen und Ohnmächtigen ein. Deshalb fordert sie die Gesellschaft zur gerechten Verteilung der Früchte der Arbeit auf, wobei der Reiche den Armen, der Gesunde den Kranken und der Arbeitsfähige den Hochbetagten unterstützt. Das geistige Wohl und die Selbsterhaltung der Gesellschaft sind nur unter der Voraussetzung möglich, daß die Sicherung des Lebens, der Gesundheit sowie des minimalen Wohlstands aller Bürger unbedingte Priorität bei der Verteilung der materiellen Ressourcen genießt.

VII. Eigentum

 

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